Steuersoftware-Vergleich 2026

Die besten Steuerprogramme im Vergleich

Mit der richtigen Steuersoftware erledigst du deine Steuererklärung selbst, Schritt für Schritt und ohne Steuerberater. Für Freelancer und Selbstständige zählt dabei vor allem, ob das Programm Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe oder Vermietung abbildet und Belege automatisch übernimmt. In unserem Vergleich siehst du Preise, Funktionen und Bedienbarkeit der Programme auf einen Blick. So findest du die Steuersoftware, die zu deiner Situation passt.

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wundertax — Steuererklärung Steuersoftware

Dieser Vergleich berücksichtigt eine Auswahl beliebter Anbieter; alle Daten in der Tabelle werden i. d. R. mehrmals jährlich anbieterübergreifend überprüft. Zwischenzeitliche Änderungen einzelner Anbieter sind daher möglicherweise nicht berücksichtigt. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Unsere Inhalte sind objektiv recherchiert und redaktionell unabhängig. Um sie kostenlos bereitzustellen, werden teils Klicks auf Verlinkungen wie „Zum Angebot“ vergütet. Nicht berücksichtigt sind externe Kosten wie Börsen-, Handelsplatz- oder Maklergebühren sowie zeitlich befristete Aktionsangebote und Sonderkonditionen, z. B. für besonders handelsaktive Personen mit mehreren Hundert oder Tausend Transaktionen pro Jahr. Bei den mit * gekennzeichneten Links erhalten wir bei einem Vertragsabschluss eine Vergütung. Für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten.

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Steuersoftware Vergleich 2026: Das passende Programm für Selbstständige

Die Steuererklärung gehört für die meisten Selbstständigen zu den Aufgaben, die man gern auf morgen verschiebt. Das ist verständlich: Neben Einkommensteuer, Anlage EÜR, Umsatzsteuer und womöglich Gewerbesteuer verlangt das Finanzamt jedes Jahr eine ganze Reihe von Formularen, die sich nur zum Teil intuitiv ausfüllen lassen. Eine gute Steuersoftware nimmt dir dabei vieles ab. Sie stellt Fragen in normaler Sprache, rechnet im Hintergrund mit, weist auf fehlende Angaben hin und übermittelt die fertige Erklärung elektronisch an das Finanzamt.

In diesem Ratgeber erfährst du, worauf du bei der Auswahl achten solltest, welche Funktionen für Selbstständige wirklich zählen und mit welchen Kosten du rechnen musst. Wir vergleichen Steuersoftware mit ELSTER, mit Steuer-Apps und mit der Hilfe eines Steuerberaters, erklären die wichtigsten Fristen und zeigen, wie du die Kosten für das Programm selbst von der Steuer absetzt. Am Ende findest du eine Checkliste und Hinweise für Leser in Österreich und der Schweiz.

Die beste Steuersoftware 2026: So vergleichst du richtig

Steuerprogramme unterscheiden sich weniger in der Grundidee als in den Details. Fast alle führen dich per Interview durch die Erklärung, rechnen laufend die voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung aus und senden die Daten über die Schnittstelle der Finanzverwaltung ab. Für die Auswahl lohnt sich daher ein Blick auf die Punkte, die im Alltag den größten Unterschied machen: Passt das Programm zu deiner Steuersituation, wie bequem lassen sich Daten einlesen, und wie gut hilft es dir, Fehler zu vermeiden?

Unsere Anbieterübersicht ist nach einer Gesamtbewertung geordnet. Du siehst dort auf einen Blick, auf welchen Geräten die Programme laufen, ob ein Belegabruf möglich ist, ob sich Daten aus dem Vorjahr übernehmen lassen und ob das Programm ausdrücklich für Selbstständige und Gewerbetreibende gedacht ist. Genau diesen letzten Punkt solltest du immer zuerst prüfen, denn er entscheidet darüber, ob du die Anlage EÜR und die Umsatzsteuer überhaupt im Programm erledigen kannst.

💡 Hinweis zur Auswahl

Die Rangfolge einer Vergleichsseite ersetzt keinen eigenen Test. Fast alle Programme lassen sich bis kurz vor der Abgabe kostenlos ausprobieren. Nutze das, um mit deinen echten Zahlen zu prüfen, ob dir die Bedienung liegt, bevor du bezahlst.

Warum sich Steuersoftware für Selbstständige lohnt

Wer angestellt ist und nur eine Lohnsteuerbescheinigung hat, kommt mit einer einfachen Erklärung oft in wenigen Minuten durch. Bei Selbstständigen sieht das anders aus. Du ermittelst deinen Gewinn selbst, musst Einnahmen und Ausgaben sauber trennen, hast womöglich private Anteile bei Telefon, Internet oder Auto und musst entscheiden, welche Ausgaben du wo einträgst. Fehler schleichen sich hier leicht ein, und sie gehen in beide Richtungen: Wer Ausgaben vergisst, zahlt zu viel Steuer. Wer sie falsch einordnet, riskiert Rückfragen oder eine spätere Korrektur.

Eine Steuersoftware hilft an drei Stellen. Erstens führt sie dich durch die Formulare und blendet nur die Anlagen ein, die zu deiner Situation passen. Zweitens macht sie Vorschläge, welche Ausgaben du üblicherweise absetzen kannst, etwa Arbeitsmittel, Fortbildungen, Versicherungsbeiträge oder Spenden. Drittens prüft sie, ob Angaben plausibel sind, und weist dich auf Widersprüche hin, bevor das Finanzamt es tut. Hinzu kommt der finanzielle Vergleich: Ein Programm kostet in der Regel zwischen etwa 18 und 40 Euro im Jahr, ein Steuerberater im Normalfall ein Vielfaches davon.

Ein Beispiel: Eine freiberufliche Texterin arbeitet überwiegend im Arbeitszimmer ihrer Wohnung, kauft im Jahr einen neuen Laptop, zahlt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und spendet an einen gemeinnützigen Verein. Ohne Hilfe müsste sie wissen, in welcher Anlage jeder dieser Punkte steht. Mit einer Software beantwortet sie Fragen wie „Hast du im letzten Jahr einen Computer gekauft?“ und das Programm trägt die Werte an die richtige Stelle ein.

Welche Steuererklärungen Selbstständige abgeben müssen

Bevor du ein Programm auswählst, solltest du wissen, welche Erklärungen in deinem Fall überhaupt anstehen. Als Selbstständiger gibst du nicht nur „die“ Steuererklärung ab, sondern mehrere Formulare, die zusammengehören. Ein Programm, das nur die Einkommensteuer abdeckt, reicht dann nicht aus.

Erklärung Wofür sie gebraucht wird Wer sie abgibt
Einkommen­steuer Berechnung der Steuer auf dein gesamtes Einkommen, inklusive Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen Praktisch alle Selbstständigen
Anlage EÜR Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Selbstständige ohne Bilanzierungs­pflicht
Anlage S bzw. G Übertragung des Gewinns in die Einkommensteuer (S: freiberuflich, G: gewerblich) Freiberufler (S) und Gewerbe­treibende (G)
Umsatz­steuer­erklärung Jahresabrechnung der Umsatzsteuer, ergänzend zu den Voranmeldungen Selbstständige, die nicht als Klein­unter­nehmer von der Steuer befreit sind
Gewerbe­steuer­erklärung Berechnung der Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag Gewerbe­treibende (Freiberufler sind gewerbe­steuer­frei)

Dazu kommen die unterjährigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich fällig sind. Sie sind streng genommen keine Jahreserklärung, aber viele Programme bieten sie ebenfalls an. Wenn du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist, entfällt ein Teil dieser Arbeit; welche Pflichten dann genau bleiben, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich beim Finanzamt klären.

⚠️ Wichtig

Selbstständige müssen ihre Erklärungen in aller Regel elektronisch übermittelt abgeben. Das gilt insbesondere für die Anlage EÜR, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Gewerbesteuererklärung. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Härtefällen vorgesehen. Dein Programm muss also die Übertragung über die Schnittstelle der Finanzverwaltung beherrschen.

Steuersoftware oder Buchhaltungssoftware: Was ist der Unterschied?

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, dabei erfüllen sie unterschiedliche Aufgaben. Eine Buchhaltungssoftware begleitet dich das ganze Jahr: Du schreibst Rechnungen, erfasst Belege, verbuchst Zahlungen, erstellst Umsatzsteuer-Voranmeldungen und bekommst am Ende eine Gewinnermittlung. Eine Steuersoftware kommt einmal im Jahr zum Einsatz, wenn die Zahlen schon vorliegen und in die Formulare des Finanzamts übertragen werden sollen.

Für kleine Betriebe kann sich beides überschneiden. Manche Buchhaltungsprogramme erzeugen die Anlage EÜR und übermitteln sie direkt, manche Steuerprogramme bieten eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Erfassung. Wer wenige Buchungen hat, kommt oft mit einer Tabelle für die laufenden Zahlen und einer Steuersoftware für die Jahreserklärung aus. Wer viele Rechnungen schreibt, mit Umsatzsteuer arbeitet und Belege geordnet aufbewahren muss, ist mit einer eigenen Buchhaltungslösung meist besser bedient. Das Thema behandeln wir in einem eigenen Ratgeber zur Buchhaltungssoftware.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Grafikdesigner schreibt etwa 60 Rechnungen im Jahr, hat nur wenige Ausgabenbelege und ist umsatzsteuerpflichtig. Er führt seine Einnahmen und Ausgaben in einer Buchhaltungslösung, die ihm die Voranmeldungen erstellt. Im Frühjahr exportiert er den Gewinn und trägt ihn in die Steuersoftware ein. Eine Kleinunternehmerin mit zwölf Rechnungen im Jahr kommt dagegen oft mit einer einfachen Tabelle und der Steuersoftware aus.

Wichtig ist, dass beide Werkzeuge zusammenpassen. Prüfe, ob du die Zahlen aus deiner Buchhaltung in die Steuersoftware übernehmen kannst oder ob du sie von Hand eintippen musst. Eine saubere Schnittstelle oder zumindest ein Export im üblichen Format spart dir im Frühjahr viel Zeit.

Steuersoftware für Selbstständige: Worauf es ankommt

Viele Programme richten sich in erster Linie an Arbeitnehmer. Wenn du selbstständig bist, solltest du daher gezielt auf diese Punkte achten:

  • Ausdrücklich für Selbstständige geeignet: Die Anlage EÜR sowie Anlage S oder G sind enthalten. Manche Anbieter berechnen dafür einen Aufpreis oder bieten eine eigene Ausführung an, deshalb lohnt der Blick auf das Kleingedruckte.
  • Umsatzsteuer und Gewerbesteuer: Prüfe, ob die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und bei Bedarf die Gewerbesteuererklärung im Preis enthalten sind.
  • Mehrere Einkunftsarten: Viele Selbstständige haben zusätzlich Einnahmen aus Anstellung, Vermietung oder Kapitalerträgen. Das Programm sollte alle Anlagen abbilden, die bei dir vorkommen.
  • Übernahme von Betriebsdaten: Ein Import aus der Buchhaltung oder aus einer Tabelle erspart dir das Abtippen.
  • Verständliche Erklärungen: Fachbegriffe wie Betriebsausgabe, Sammelposten oder Vorsteuer sollten im Programm kurz erklärt werden.
  • Aktualität: Formulare ändern sich jedes Jahr. Das Programm muss die Version für das aktuelle Steuerjahr enthalten.

Ein einfacher Test für die Eignung: Starte die Demoversion und gib an, dass du selbstständig bist. Taucht die Anlage EÜR im Interview auf und lässt sich der Gewinn nachvollziehbar eingeben, ist das ein gutes Zeichen. Fehlt sie oder wirst du auf „andere Programme“ verwiesen, ist die Software für dich nicht die richtige.

Browser, App oder Download: Welche Variante passt zu dir?

Steuersoftware gibt es in drei Formen, und jede hat Vor- und Nachteile. Welche für dich die beste ist, hängt davon ab, wo und wie du arbeitest.

Variante Vorteile Nachteile
Browser-Version Keine Installation, auf jedem Gerät nutzbar, Updates laufen automatisch, Zugriff von überall Internetverbindung nötig, Daten liegen auf den Servern des Anbieters
Download-Programm Meist größter Funktionsumfang, Daten bleiben auf deinem Rechner, auch ohne Internet bearbeitbar Installation nötig, nicht jedes Betriebssystem wird unterstützt, Updates manuell
App für Smartphone Sehr einfache Bedienung, Fotos von Belegen direkt aufnehmen, geführter Dialog Oft nur für einfache Fälle, selten für Selbstständige geeignet

Praktisch ist, wenn du eine Erklärung an einem Gerät beginnen und an einem anderen fortsetzen kannst, etwa am Rechner im Büro anfangen und unterwegs eine Rückfrage am Smartphone beantworten. Beachte aber, dass die Funktionen je nach Gerät unterschiedlich ausfallen können. Die vollständigste Ausführung ist häufig die für den Rechner. Kommst du mit einem Mac, Linux oder einem älteren Windows-System, prüfe vor dem Kauf, ob die Download-Variante überhaupt läuft. Für die meisten Selbstständigen ist eine Browser-Version die unkomplizierte Wahl.

Ein praktischer Rat für die Auswahl: Schau dir die Bedienung auf dem Gerät an, auf dem du am häufigsten arbeitest. Wer ohnehin den ganzen Tag am Rechner sitzt, wird mit der Browser-Version selten Probleme haben. Wer Belege vor allem unterwegs fotografiert, profitiert von einer App-Funktion zum Hochladen, auch wenn die eigentliche Erklärung später am Rechner entsteht.

Diese Funktionen machen den Unterschied

Neben der Frage, ob die Software für Selbstständige geeignet ist, gibt es einige Funktionen, die dir Arbeit abnehmen und Fehler vermeiden.

Elektronischer Belegabruf. Das Finanzamt kennt viele Daten bereits, etwa Beiträge zur Basisrente, Zahlungen der Krankenkasse, Rentenbezüge oder Lohnsteuerbescheinigungen aus einer Anstellung. Über die vorausgefüllte Steuererklärung kann dein Programm diese Daten abrufen und eintragen. Für Selbstständige ist der Nutzen kleiner als für Angestellte, weil Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dort nicht gemeldet werden. Bei den Vorsorgebeiträgen und anderen gemeldeten Daten spart der Abruf trotzdem Tipparbeit.

Datenübernahme aus dem Vorjahr. Persönliche Daten, Bankverbindung, Kinder, Versicherungen und wiederkehrende Posten musst du nicht jedes Jahr neu eingeben. Bei Selbstständigen ist das besonders praktisch, weil sich viele Betriebsausgaben jährlich wiederholen. Gut ist es außerdem, wenn du Daten aus anderen Steuerprogrammen übernehmen kannst, falls du später wechselst.

Belegverwaltung und Auslesen von Dokumenten. Manche Programme erlauben es, Rechnungen oder Bescheinigungen hochzuladen, lesen sie automatisch aus und ordnen sie einer Kategorie zu. Das ist komfortabel, ersetzt aber nicht deine eigene Kontrolle. Automatisch erkannte Beträge solltest du immer gegen das Original prüfen.

Plausibilitäts- und Günstigerprüfung. Eine gute Software warnt, wenn Angaben unstimmig wirken, etwa wenn ein Betrag fehlt oder ein Feld nicht zu einem anderen passt. Die Günstigerprüfung vergleicht, ob sich bestimmte Angaben für dich besser in der einen oder der anderen Form auswirken, zum Beispiel bei Kinderfreibeträgen oder Kapitalerträgen.

Laufende Steuerberechnung. Du siehst während der Eingabe, wie sich einzelne Angaben auf Erstattung oder Nachzahlung auswirken. Bei Selbstständigen ist das nützlich, um eine mögliche Nachzahlung früh zu erkennen und die Rücklage zu prüfen.

Suchfunktion und Hilfetexte. Mit einer Suche kommst du schnell zu einem bestimmten Thema, ohne das ganze Interview zu durchlaufen. Hilfetexte am Rand ersparen dir die Recherche im Netz.

Steuerbescheid prüfen: Ein oft unterschätzter Vorteil

Mit der Abgabe ist die Arbeit nicht immer zu Ende. Einige Programme können nach Eingang des Bescheids prüfen, ob das Finanzamt deine Angaben richtig übernommen hat. Dazu lädst du den Bescheid hoch oder lässt ihn elektronisch abrufen, und die Software vergleicht ihn mit deiner Erklärung. Abweichungen werden markiert, etwa wenn das Amt eine Ausgabe nicht anerkannt hat oder einen Betrag abweichend angesetzt hat.

Das ist hilfreicher, als es klingt. Finanzämter machen Fehler, und gerade bei Selbstständigen werden Betriebsausgaben häufiger gekürzt oder geschätzt. Wenn du etwas findest, das nicht stimmt, kannst du Einspruch einlegen. Dafür hast du grundsätzlich einen Monat Zeit ab Bekanntgabe des Bescheids. Prüfe daher die Bescheide zeitnah, nachdem sie eingegangen sind, und lege sie nicht ungelesen ab.

Ein Beispiel: Ein Webentwickler hat 1.200 Euro für Weiterbildungen und Fachbücher angegeben, im Bescheid sind aber nur 800 Euro als Betriebsausgaben berücksichtigt. Ohne Abgleich fällt das oft erst Monate später auf, wenn die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist. Mit einer kurzen Prüfung direkt nach Erhalt hätte er die fehlenden 400 Euro mit einem formlosen Schreiben nachreichen können.

📌 Merke

Der Einspruch ist kostenlos und kann zunächst formlos begründet werden. Wenn du dir bei einer Kürzung unsicher bist, reicht oft ein kurzes Schreiben mit der Bitte um Prüfung, später kannst du die Begründung nachreichen. Beachte die Einspruchsfrist unbedingt.

Was kostet Steuersoftware? Die Preise im Überblick

Die Preise für Steuersoftware liegen nach den Angaben auf den Anbieterseiten (Stand Februar 2026) je nach Programm zwischen rund 18 und 40 Euro pro Steuerjahr. Daneben gibt es mindestens ein Angebot, das ohne Gebühr nutzbar ist. Als Selbstständiger solltest du darauf achten, ob der genannte Preis für deinen Steuerfall gilt oder ob für die Anlagen EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Aufschlag oder eine höhere Ausführung nötig ist.

Preismodell So funktioniert es Worauf du achten solltest
Einmalpreis pro Steuerjahr Du zahlst für ein Steuerjahr und bekommst die Version für dieses Jahr Im nächsten Jahr kaufst du erneut; Rabatte am Jahresanfang möglich
Jahresabo Du verlängerst jedes Jahr automatisch, oft zu einem günstigeren Preis Kündigungsfrist notieren; bei guter Software lässt sich das Abo meist jederzeit kündigen
Kostenlos Keine Gebühr für die Nutzung, auch bei der Abgabe Prüfen, welche Steuerfälle abgedeckt sind und wie sich der Anbieter finanziert
Zahlung erst bei Abgabe Du füllst alles aus und zahlst erst, wenn du die Erklärung absendest Ideal zum Testen; achte auf das Ende der Probephase

Gut zu wissen: Viele Programme erlauben mehrere Erklärungen pro Jahr. Je nach Anbieter kannst du eine, drei oder fünf Erklärungen mit einer Lizenz abgeben. Das ist praktisch, wenn du neben deiner eigenen Erklärung die deines Partners, deiner Eltern oder von Freunden erledigen willst und ihr euch die Kosten teilt. Halte dich dabei an die Nutzungsbedingungen des Anbieters, denn die Zahl der zulässigen Erklärungen unterscheidet sich.

Wenn du im Januar oder Februar kaufst, lohnt sich ein Blick auf Rabattaktionen. Viele Anbieter senken zum Jahresstart die Preise. Für den Gesamtvergleich der Kosten gilt außerdem: Der Preis allein sollte nicht entscheiden. Wenn ein Programm 10 Euro mehr kostet, dir aber eine Stunde Arbeit spart oder einen sinnvollen Abzug aufzeigt, hat es sich schnell gelohnt.

Steuererklärung kostenlos machen: Geht das?

Ja, du kannst deine Steuererklärung ohne Kosten für das Programm erstellen. Es gibt dafür zwei Wege: Zum einen das Portal der Finanzverwaltung (ELSTER), zum anderen ein kostenloses Angebot privater Anbieter. Außerdem lassen sich die meisten kostenpflichtigen Programme bis zum Absenden ohne Zahlung testen.

Kostenlose Software hat ihre Berechtigung, vor allem bei einfachen Fällen oder wenn du Programme gründlich testen willst. Wichtig ist, dass du vorab prüfst, ob dein Steuerfall abgedeckt ist. Für Selbstständige gilt das nicht automatisch. Manche kostenlosen Programme beherrschen die Anlage EÜR und die Umsatzsteuer, andere sind auf Arbeitnehmer zugeschnitten. Frage dich außerdem, wie sich das Angebot finanziert und welche Daten dafür erhoben werden. Seriöse Anbieter machen das transparent.

Ein Beispiel: Eine Übersetzerin ohne Umsatzsteuer, mit einer Einnahmenquelle und wenigen Ausgaben probiert ein kostenloses Programm aus. Die Anlage EÜR lässt sich vollständig ausfüllen, die Erklärung ist in einer Stunde fertig. Ein Berater mit mehreren Kundengruppen, Vermietung und Umsatzsteuer stößt dagegen schnell an Grenzen, weil das Programm einzelne Anlagen nicht kennt. Dann ist es sinnvoll, zu einer Lösung zu wechseln, die den gesamten Fall abbildet.

Wenn du die Software lediglich testen möchtest, ist das ebenfalls unkompliziert: Viele Programme berechnen die Steuer vollständig, bevor du bezahlen musst. Du gibst deine Daten ein, siehst das Ergebnis und entscheidest erst bei der Übermittlung, ob du das Programm kaufst. Nutze diese Möglichkeit, mehrere Programme anzutesten, bevor du dich festlegst.

ELSTER oder Steuersoftware: Was ist besser?

ELSTER ist das Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung. Jeder kann sich dort kostenlos registrieren und seine Steuererklärung abgeben. Dahinter steckt zugleich die Schnittstelle, über die auch private Steuerprogramme die Daten an das Finanzamt senden. Im Kern machen kommerzielle Programme also nichts anderes als ELSTER, sie füllen die Formulare für dich aus und reichen sie elektronisch ein. Der Unterschied liegt in der Bedienung und der Hilfestellung.

Kriterium ELSTER Steuersoftware
Kosten Kostenlos Meist kostenpflichtig, teils kostenlos
Eignung für Selbstständige Für alle Steuerfälle geeignet Je nach Programm unterschiedlich
Bedienung Formularbasiert, wenig geführt Interview in verständlicher Sprache
Steuerwissen nötig Ja, ein gewisses Grundwissen Gering bis gar nicht
Steuertipps Keine Hinweise auf mögliche Abzüge
Plausibilitätsprüfung Grundlegende Prüfung vor Absendung Meist ausführlich, mit Hinweisen

Wenn du dich mit Steuern auskennst und deinen Fall überblickst, ist ELSTER eine solide, kostenlose Lösung. Es zeigt dir allerdings auch Formulare an, die für dich gar nicht relevant sind, und gibt keine Tipps, was du zusätzlich absetzen könntest. Gerade das ist bei Selbstständigen der Punkt, an dem eine gute Software ihr Geld wieder hereinholt.

Die Registrierung bei ELSTER brauchst du ohnehin, denn auch die meisten Programme nutzen dein ELSTER-Zertifikat für die Übertragung und den Datenabruf. Plane dafür etwas Vorlauf ein: Du registrierst dich mit E-Mail-Adresse und Steuer-Identifikationsnummer und erhältst einen Teil der Zugangsdaten per Post. Das dauert normalerweise wenige Tage, im Einzelfall bis zu zwei Wochen. Wer erst kurz vor der Frist damit beginnt, verliert Zeit, die er nicht hat.

Steuer-Apps oder Steuersoftware?

Steuer-Apps sind für das Smartphone entwickelt und führen dich wie in einem Chat durch die Erklärung. Das ist unkompliziert und schnell, besonders wenn du einen einfachen Fall hast. Die Einfachheit hat aber ihren Preis: Die meisten Apps sind nicht für Gewerbetreibende oder Selbstständige gedacht und bilden die Anlage EÜR nicht ab. Auch Vermietung und komplexere Kapitalerträge sind häufig nicht abgedeckt.

Je komplizierter dein Steuerfall, desto eher lohnt sich ein klassisches Programm im Browser oder zum Herunterladen. Prüfe vor dem Kauf bei jeder App, ob deine Einkunftsart unterstützt wird. Ein Hinweis wie „für Selbstständige geeignet“ in der Beschreibung ist ein gutes Zeichen, eine Liste nur mit Arbeitnehmerthemen eher nicht. Wenn du unsicher bist, kannst du die App zunächst in der kostenlosen Testphase öffnen und bei der Frage nach deinem Beruf auf die Reaktion achten.

Ein Beispiel: Ein Selbstständiger mit Online-Shop, Umsatzsteuer und Vermietung bekommt in einer App schon bei der Berufsfrage keine passende Auswahl. Eine Freiberuflerin mit nur einer Einkunftsart und einfacher EÜR findet dagegen in einer geeigneten App alles, was sie braucht, und ist in kurzer Zeit fertig.

Steuersoftware, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Nicht jede Steuererklärung muss selbst gemacht werden. Es gibt Konstellationen, in denen professionelle Hilfe sinnvoll ist. Entscheidend sind Komplexität, Zeitbudget und das Risiko, Fehler zu machen.

Weg Geeignet für Zu beachten
Steuersoftware Überschaubare Selbstständigkeit mit EÜR, Einnahmen aus nur wenigen Quellen Du bist selbst verantwortlich; Eingaben müssen stimmen
Steuerberater Komplexe Fälle, GmbH, Bilanzierung, Auslandsbezug, Betriebsprüfung, Gründung Kosten höher, abhängig vom Aufwand; längere Abgabefrist
Lohnsteuerhilfeverein Angestellte und Rentner Darf bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nicht beraten

Der letzte Punkt ist für Selbstständige wichtig: Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur ihre Mitglieder bei bestimmten Einkünften unterstützen, zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit gehören nicht dazu. Du kannst dort also keine Hilfe für deine Anlage EÜR bekommen, auch dann nicht, wenn die Selbstständigkeit nur ein Nebenverdienst ist.

Ein Steuerberater lohnt sich besonders in drei Situationen: im Gründungsjahr, bei größeren Veränderungen wie einem Wechsel der Rechtsform und bei Fragen mit hohem finanziellem Gewicht, zum Beispiel einer Betriebsübergabe. Viele Selbstständige entscheiden sich für eine Mischform. Sie machen die laufende Buchhaltung selbst und lassen den Jahresabschluss oder einzelne schwierige Fragen vom Berater prüfen. Auch dafür kannst du eine Steuersoftware als Grundlage nutzen.

Steuersoftware von der Steuer absetzen

Die Kosten für die Software kannst du in der Regel steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist. Als Arbeitnehmer trägst du die Kosten bei den Werbungskosten ein. Als Selbstständiger gehört der betrieblich veranlasste Teil zu den Betriebsausgaben und mindert deinen Gewinn.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung. Weil du bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach dem Zufluss- und Abflussprinzip rechnest, zählt das Jahr, in dem du bezahlt hast. Hast du die Software im Frühjahr 2027 für das Steuerjahr 2026 gekauft, trägst du die Kosten in der EÜR für 2027 ein, also in der Erklärung, die du im Jahr 2028 abgibst. Auf den Kaufpreis selbst kommt es nicht an: Software wird üblicherweise in dem Jahr voll abgezogen, in dem du sie bezahlst.

Schwieriger ist die Aufteilung, wenn du das Programm nicht nur für den Betrieb, sondern auch für deine private Erklärung nutzt. Dann liegt ein gemischter Aufwand vor. Nach Auffassung der Finanzverwaltung werden bei gemischten Kosten ohne weiteren Nachweis bis zu 100 Euro im Jahr als betrieblich anerkannt, sofern du diesen Betrag tatsächlich ausgegeben hast. Alternativ kannst du die Hälfte der Kosten ansetzen, was sich ab einem Gesamtbetrag von mehr als 200 Euro lohnt. Dazu zählen neben der Software zum Beispiel allgemeine Steuerliteratur oder Beiträge für Lohnsteuerhilfevereine.

Ein Beispiel: Du zahlst 35 Euro für das Programm und 25 Euro für einen Steuerratgeber. Zusammen sind das 60 Euro an gemischten Kosten, die du innerhalb der 100-Euro-Grenze ansetzen kannst. Reine Kosten für die private Steuererklärung, etwa für Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen, sind dagegen seit 2006 grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Die Aufteilung ist eine Frage des Einzelfalls; im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage beim Steuerberater.

💡 Praxistipp

Bewahre die Rechnung der Software wie jeden Beleg auf und buche sie in deiner EÜR unter den Betriebsausgaben. Gib im Beleg am besten an, wofür du das Programm nutzt, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.

Was Selbstständige in der Steuererklärung absetzen können

Eine gute Software fragt dich nach den üblichen Ausgaben, aber du solltest wissen, wonach sie sucht. Bei Selbstständigen gilt: Alles, was durch den Betrieb veranlasst ist, ist eine Betriebsausgabe. Daneben gibt es private Abzüge, die in der Einkommensteuererklärung zusätzlich eine Rolle spielen.

Bereich Beispiele und Hinweise
Arbeitsmittel Computer, Monitor, Software, Fachliteratur und Büromöbel. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einer Grenze von 800 Euro netto lassen sich sofort abziehen; für Computer und Software gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr.
Büro und Homeoffice Ein separates Arbeitszimmer ist nur unter engen Voraussetzungen abziehbar. Ohne eigenes Zimmer kommt die Tagespauschale von 6 Euro je Arbeitstag zu Hause infrage, maximal 1.260 Euro im Jahr.
Reisen und Fahrten Dienstreisen, Fahrten zu Kunden und Messebesuche, mit Belegen oder Fahrtenbuch.
Fortbildung Seminare, Kurse und Fachtagungen, die mit deiner Tätigkeit zusammenhängen.
Telefon und Internet Der betriebliche Anteil, oft pauschal oder nach einem Nachweis über einen repräsentativen Zeitraum.
Versiche­rungen und Beiträge Betriebliche Versicherungen als Betriebsausgabe; Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuer.
Spenden und Sonstiges Spenden an gemeinnützige Organisationen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen im privaten Bereich.

Beim Arbeitszimmer ist besondere Sorgfalt nötig. Es muss grundsätzlich fast ausschließlich beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bilden. Wer dort lediglich zusätzlich arbeitet, kommt oft nur auf die Tagespauschale. Überlass die Entscheidung deshalb nicht allein dem Programm, sondern prüfe selbst, welche Variante zu deiner Situation passt. Bewahre Grundrisse, Rechnungen und einen Kalender der Homeoffice-Tage auf.

Zwei Hinweise aus der Praxis: Erstens lohnt es sich, Belege laufend zu sammeln, statt im Frühjahr alles auf einmal zusammenzusuchen. Zweitens solltest du nicht nur die Software sprechen lassen, sondern selbst überlegen, ob dir ein Posten einfällt, den das Interview nicht abfragt. Die beste Steuersoftware kann nur absetzen, was du ihr mitteilst.

Fristen: Bis wann musst du die Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird sie von einem Steuerberater erstellt, gilt eine längere Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Selbstständige sind praktisch immer zur Abgabe verpflichtet, denn Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb führen im Regelfall zur Pflichtveranlagung.

Steuerjahr Selbst erstellt Mit Steuerberater
2025 31.07.2026 01.03.2027 (28.02. ist ein Sonntag)
2026 02.08.2027 (31.07. ist ein Samstag) 29.02.2028
2027 31.07.2028 28.02.2029 (voraussichtlich)

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat deutlich mehr Zeit und kann die Erklärung freiwillig innerhalb von vier Jahren einreichen. Für Selbstständige kommt das selten infrage, es betrifft eher Angestellte, die eine Erstattung beantragen. Beachte außerdem, dass das Finanzamt die Erklärung früher anfordern kann. Dann gilt die Frist aus dem Schreiben, nicht die allgemeine Frist.

Wird die Frist versäumt, droht ein Verspätungszuschlag. Er beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen, für jeden angefangenen Monat der Verspätung, mindestens aber 25 Euro je Monat. Ein Beispiel: Beträgt die festgesetzte Steuer 6.000 Euro und hast du bereits 4.000 Euro vorausgezahlt, bleiben 2.000 Euro. Davon wären 0,25 Prozent nur 5 Euro, es gilt aber der Mindestbetrag von 25 Euro. Bei drei Monaten Verspätung sind das 75 Euro. Bei einer verbleibenden Steuer von 20.000 Euro wären es 50 Euro je Monat.

⚠️ Wichtig

Die elektronische Abgabe verlängert die Frist nicht. Sichere dir das Übermittlungsprotokoll als Nachweis. Wenn du absehbar nicht rechtzeitig fertig wirst, stelle vor Fristablauf einen Antrag auf Verlängerung beim Finanzamt und nenne einen nachvollziehbaren Grund.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Eine gute Vorbereitung spart mehr Zeit als das schnellste Programm. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Unterlagen sammeln: Einnahmen und Ausgaben des Jahres, Belege, Bescheinigungen der Versicherungen und frühere Steuerbescheide.
  2. Gewinnermittlung abschließen: Bring deine EÜR in Ordnung, bevor du die Erklärung beginnst. Prüfe Zahlungseingänge, offene Rechnungen und private Entnahmen.
  3. ELSTER-Zugang einrichten: Registriere dich rechtzeitig und aktiviere das Zertifikat, damit du den Belegabruf nutzen kannst.
  4. Programm auswählen und testen: Probiere zwei Programme aus, ohne zu bezahlen, und prüfe die Eignung für Selbstständige.
  5. Erklärung ausfüllen: Gehe das Interview in Ruhe durch, rufe die vorausgefüllten Daten ab und prüfe jede Übernahme.
  6. Prüfen und absenden: Nutze die Plausibilitätsprüfung, lies die Zusammenfassung und übermittle die Erklärung. Speichere das Protokoll.
  7. Bescheid kontrollieren: Vergleiche den Bescheid mit deiner Erklärung und beachte die Einspruchsfrist.

Ein sinnvoller Zeitpunkt für den Start ist das Frühjahr. Bescheinigungen von Banken, Versicherungen und Behörden liegen meist im Laufe des ersten Quartals vor. Wenn du im Januar beginnst, fehlen oft noch Daten und du musst später nachbessern. Wer dagegen schon im April oder Mai abgibt, liegt weit vor der Frist im Juli und bekommt bei einer Erstattung das Geld früher.

Plane für das erste Jahr mehr Zeit ein als für die folgenden. Danach hilft dir die Übernahme der Vorjahresdaten, und die meisten Angaben sind schon hinterlegt. Eine Erklärung, für die du anfangs einen Nachmittag brauchst, schaffst du im zweiten Jahr oft in einer Stunde.

Datenschutz und Datensicherheit bei Steuersoftware

Steuerdaten gehören zu den sensibelsten Informationen, die du aus der Hand gibst. Du trägst Einkommen, Bankverbindung, Steuer-Identifikationsnummer und Angaben zu deiner Familie ein. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Wahl des Programms ein paar Fragen zu stellen.

  • Wo stehen die Server des Anbieters, in Deutschland oder in der EU?
  • Gibt es eine Zwei-Faktor-Anmeldung für dein Konto?
  • Welche Daten werden gespeichert, und wie lange? Kannst du dein Konto samt Daten löschen?
  • Lassen sich deine Daten exportieren, falls du das Programm wechselst?
  • Ist die Datenschutzerklärung verständlich, und gibt es eine klare Aussage zur Weitergabe an Dritte?

Bei kostenlosen Angeboten lohnt sich der Blick darauf, wie sich der Anbieter finanziert. Wenn Angebote für Finanzprodukte oder Versicherungen eingeblendet werden, ist das nicht automatisch problematisch, solltest du aber bewusst wahrnehmen. Gib nur die Daten ein, die für die Erklärung nötig sind, und nutze für dein Kundenkonto ein starkes, einzigartiges Passwort.

Ein häufiger Fehler ist das Speichern der Zugangsdaten im Browser auf einem gemeinsam genutzten Rechner. Bei Steuerdaten solltest du darauf verzichten, ebenso auf unverschlüsselte Kopien der fertigen Erklärung in Cloud-Ordnern, die andere einsehen können. Lege die Unterlagen lieber in einem geschützten Ordner ab und lösche Zwischenstände, die du nicht mehr brauchst.

Steuersoftware in Österreich und der Schweiz

Dieser Vergleich bezieht sich auf das deutsche Steuerrecht. Programme, die für Deutschland entwickelt wurden, sind für Österreich und die Schweiz in der Regel nicht geeignet, denn Formulare, Fristen und Übermittlungswege sind andere.

Österreich: Die Einkommensteuererklärung wird in der Regel über das Portal FinanzOnline abgegeben. Als Selbstständiger gibst du sie üblicherweise bis Ende April bei Papierabgabe oder bis Ende Juni bei elektronischer Abgabe ab. Dazu kommen die Umsatzsteuererklärung und je nach Situation weitere Meldungen. Prüfe die aktuellen Fristen auf den Seiten des Finanzministeriums, denn Verlängerungen sind möglich.

Schweiz: Steuern sind kantonal geregelt, deshalb gibt es kein einheitliches Verfahren. Viele Kantone stellen eigene Programme zur Verfügung, mit denen du die Erklärung ausfüllen und elektronisch einreichen kannst. Die Fristen liegen häufig im ersten Quartal des Folgejahres, lassen sich aber meist auf Antrag verlängern. Informiere dich bei deinem Kanton über Programm und Frist.

💡 Hinweis für DACH-Leser

Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, aber Einnahmen oder Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz hast, sind die Regeln oft komplexer. Solche Fälle gehören meist in die Hände eines Steuerberaters mit Erfahrung im grenzüberschreitenden Steuerrecht.

Checkliste: So wählst du deine Steuersoftware

✅ Vor dem Kauf prüfen

  • ☐ Für Selbstständige geeignet: Anlage EÜR und Anlage S oder G sind enthalten
  • ☐ Umsatzsteuer und, falls nötig, Gewerbesteuer im Preis inbegriffen
  • ☐ Passende Variante gewählt: Browser, Download oder App für dein Gerät
  • ☐ Belegabruf und Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden
  • ☐ Plausibilitätsprüfung und laufende Steuerberechnung vorhanden
  • ☐ Kosten transparent: Preis pro Jahr, Abo-Bedingungen, Zahl der Erklärungen
  • ☐ Kostenlos getestet, bevor du bezahlt hast
  • ☐ Datenschutz geprüft: Serverstandort, Zwei-Faktor-Anmeldung, Löschmöglichkeit
  • ☐ ELSTER-Zertifikat rechtzeitig beantragt
  • ☐ Frist im Kalender eingetragen, Beleg der Software als Betriebsausgabe vorgemerkt

Fazit: Die richtige Software spart Zeit und Steuern

Für die meisten Selbstständigen mit überschaubarem Betrieb ist eine Steuersoftware der beste Kompromiss aus Kosten, Aufwand und Sicherheit. Sie ist günstiger als ein Steuerberater, deutlich bequemer als ELSTER und hilft dir, Abzüge zu finden, die du sonst übersehen würdest. Entscheidend ist, dass das Programm deinen Steuerfall abdeckt: Anlage EÜR, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer müssen dabei sein.

Beginne am besten mit einer kleinen Entscheidung: Lege fest, ob du nur die Einkommensteuer oder auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abdecken musst. Daraus ergibt sich, welche Programme überhaupt infrage kommen. Danach genügt ein Nachmittag, um zwei Kandidaten mit echten Zahlen zu testen und zu entscheiden.

Teste zwei oder drei Programme mit deinen echten Zahlen, achte auf Datenschutz und Preismodell und plane genug Zeit vor der Frist ein. Je sauberer deine Gewinnermittlung vorliegt, desto schneller geht die Erklärung. Bei komplexen Fällen wie einer Rechtsformänderung, einer Bilanzierungspflicht oder Auslandsbezug ist ein Steuerberater die bessere Wahl. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Ja, aber nicht jedes Programm. Prüfe, ob die Anlage EÜR, die Anlage S oder G sowie die Umsatzsteuer enthalten sind. Viele Steuer-Apps decken nur Arbeitnehmer ab. Teste das Programm vor dem Kauf und achte darauf, dass dein Beruf im Interview abgefragt wird.

Ja. Als Selbstständiger setzt du den betrieblichen Teil als Betriebsausgabe an, und zwar in dem Jahr, in dem du bezahlt hast. Bei gemischter Nutzung für Betrieb und Privates werden nach Auffassung der Finanzverwaltung bis zu 100 Euro im Jahr ohne Nachweis anerkannt, alternativ die Hälfte der Kosten. Rein private Kosten sind nicht abziehbar.

ELSTER ist kostenlos und für alle Steuerfälle geeignet, setzt aber Steuerwissen voraus und gibt keine Spartipps. Eine Software führt dich verständlicher durch die Erklärung und weist auf mögliche Abzüge hin. Das ELSTER-Zertifikat brauchst du in beiden Fällen, deshalb solltest du dich rechtzeitig registrieren.

Wenn du die Erklärung selbst erstellst, gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Fällt der Tag auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag. Bei Verspätung droht ein Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro.

Bei komplexen Fällen wie Gründung, Rechtsformwechsel, Bilanzierung, Auslandsbezug oder hohen Beträgen. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb nicht helfen. Viele Selbstständige machen die Erklärung selbst und lassen schwierige Einzelfragen beim Berater klären.

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